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Welche Dateiformate können Sie bearbeiten?
Ich setze Microsoft Office 2003 ein und bin deshalb in der Lage, alle Office-Formate direkt zu bearbeiten. Außerdem kann ich sämtliche Tag-basierten Dateitypen und alle gängigen DTP-Formate mit der CAT-Software Trados übersetzen. Zu diesen Dateitypen zählen:
  • getaggte Dateien: HTM, HTML, JSP, ASP, ASPX, ASCX, INC, PHP, SGML, XML und XSL
  • DTP-Dateien: FrameMaker, Interleaf/QuickSilver, Ventura, PageMaker, QuarkXPress und InDesign
 
Wie kann ich Ihnen meinen Text zusenden und wie wird die Übersetzung ausgeliefert?

Wenn der Text als Datei vorliegt, ist es am einfachsten und schnellsten, mir die Datei per E-Mail zuzusenden. Mein Posteingangsserver akzeptiert E-Mails bis zu einer Größe von 10 MB. Sollte Ihre Datei größer sein, kann ich sie von Ihrem FTP-Server herunterladen. Selbstverständlich können Sie mir den Text auch gern auf einem Datenträger per Post zusenden.

Sollte der Text nicht als Datei vorliegen, faxen Sie ihn mir bitte an folgende Nummer: +49 (0)341 6810748.

Die fertige Übersetzung wird Ihnen in der Regel per E-Mail zugesandt. Sollten Sie eine andere Versandform wünschen (FTP, Fax, Datenträger), teilen Sie mir dies bitte vorher mit.

 
Die zu übersetzenden Unterlagen sind streng vertraulich. Was soll ich tun?

Alle Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch sende ich Ihnen gern eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung zu.

 
Wie kann ich eine gute Übersetzung zu einem günstigen Preis bekommen?

Wenn Sie mit Ihren Übersetzern direkt und nicht über Agenturen zusammenarbeiten, können Sie Ihre Übersetzungen deutlich günstiger bekommen, da so die Margen und die hohen Verwaltungskosten von Übersetzungsagenturen wegfallen. Außerdem können Sie zur Qualität der Übersetzung beitragen, indem Sie dem Übersetzer möglichst viel Informationsmaterial wie Glossare, vorhandene Übersetzungen, ähnliche Texte usw. zur Verfügung stellen.

 
Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung?

Auch wenn ich hoffe, eine solche Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen, bin ich als professioneller Sprachdienstleister selbstverständlich gegen Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden in ausreichender Höhe abgesichert.

 
Können Sie auch beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Ich bin seit 2001 beim Landgericht Zwickau als Übersetzer für Französisch und Spanisch beeidigt und kann deshalb alle meine Übersetzungen beglaubigen. Auf Wunsch übernehme ich auch gern die Überbeglaubigung/Legalisierung der Übersetzung beim zuständigen Landgericht.

 
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