| Allgemeine Auftragsbedingungen |
1. Geltungbereich(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Stefan Taudus (im Folgenden „der Übersetzer“) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des ÜbersetzungsauftragsDie
Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers(1)
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf
Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der
Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem
Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten das Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung(1)
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der
Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß
vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht
werden. Im Falle das Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer
Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder
auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. HaftungDer
Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. BerufsgeheimnisDer
Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu
bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muß angemessen sein.
(2)
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist
die Mehrwertsteuer im Endpreis –gesondert aufgeführt– enthalten. In
allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den
Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv
notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit
von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(3)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei
gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2)
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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