Übersetzersuche
Übersetzungsbüro oder freiberuflicher Übersetzer
Wenn Sie vorhaben, einen Übersetzungsauftrag zu vergeben, müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie mit einem Übersetzungsbüro oder mit einem freiberuflichen Übersetzer zusammenarbeiten wollen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Übersetzungsbüros verfügen über einen Stamm an angestellten Übersetzern und/oder freien Mitarbeitern und können daher große Übersetzungsaufträge, die innerhalb kurzer Zeit ausgeführt werden sollen, auf mehrere Übersetzer aufteilen. Sie eignen sich auch besser für die Koordination großer, mehrsprachiger Projekte.
Freiberufler übersetzen aus einer oder mehreren Fremdsprachen in ihre Muttersprache. Hier werden alle Übersetzungen stets von derselben Person angefertigt, sodass der Übersetzer vertrauter mit dem Angebot Ihres Unternehmens wird. Außerdem kann der direkte Kontakt zwischen Kunden und Übersetzer dazu beitragen, die Qualität der Übersetzungen zu verbessern, und er ermöglicht eine engere Geschäftsbeziehung.
Die Auswahl des Übersetzers
In der Regel ist es angebracht, einen Muttersprachler, d.h. einen Übersetzer der in seine Muttersprache übersetzt, mit der Übersetzung zu beauftragen. Dadurch können Sie eine höhere sprachliche Qualität der Übersetzung erwarten.
Achten Sie auf die Qualifikation des Übersetzers. Leider ist die Berufsbezeichnung des Übersetzers in Deutschland nicht geschützt, sodass wirklich jeder als Übersetzer tätig werden kann. Professionelle Übersetzer haben in der Regel einen Hochschulabschluss als Diplom-Übersetzer oder einen technischen Studiengang in Verbindung mit einer sprachlichen Zusatzqualifikation absolviert. Qualifizierte Übersetzer erkennen Sie zudem daran, dass sie einem Berufsverband wie dem BDÜ angehören. Diese Verbände haben strenge Aufnahmerichtlinien, sodass nur Übersetzer mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung Mitglied werden können. Bei Verträgen, Zeugnissen und Urkunden ist es darüber hinaus wichtig, dass der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung bestätigen darf. Hierzu muss er als Übersetzer gerichtlich beeidigt (bzw. ermächtigt) sein.
